Firmen-CrossDeLuxe

Hier heißt es: Schlammschlacht statt Kaffeeklatsch!

Meldet Euch und Eure Firma zum ultimativen Hindernislauf an!

  • Organisationsbeitrag

    Organisationsbeitrag

    ab 01.12.2024: 74,00 € (netto)

    ab 01.03.2025: 79,00 € (netto)

    Zahlung per SEPA-Lastschrift

    Anmeldestart ist der 01.02.2025

    • Online Anmeldeschluss: 22.05.2025 (bzw. nach Erreichen der max. Teilnehmendenanzahl)
    • Nachmeldungen sind noch am 24.05.25 von 15:00 bis 18:00 Uhr und am 25.05.25 ab 08:30 Uhr vor Ort möglich, sofern noch Startplätze verfügbar sind
    • Nachmeldegebühr: 10,00 €
    • Sorge für eine ausreichende Deckung Deines Kontos. Ggf. anfallende Kosten und Gebühren für Lastschriften werden nicht von uns getragen.
    • Bei Nichtantritt besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.

  • Wertung

    • schnellste Frau (1.-3. Platz)
    • schnellster Mann (1.-3. Platz)
    • größtes Team (1. Platz)
    • Teamwertung männlich, weiblich, mixed* (1.-3. Platz)

    * Voraussetzung für die Teilnahme an der Teamwertung ist eine Starterzahl von mind. 4 Personen.

  • Zeitplan

    Samstag 24.05.2025

    15:00 – 18:00 Uhr – Startunterlagenausgabe und Nachmeldung

    Sonntag 25.05.2025

    11:30 Uhr – 12:45 Uhr – Abholung der Startunterlagen

    13:00 Uhr – Start Big9 Slot Firmen-CrossDeLuxe

    15:30 Uhr – Siegerehrungen

    16:30 Uhr – Zielschluss

     

  • Rücktrittsregeln

    Stornierung

    Stornierung bis zum 20.04.25:

    • Weitergabe des Startplatzes an eine andere Person.
    • Wildcard für nächstes Jahr zuzüglich 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr
    • Erstattung der Anmeldung abzüglich 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr

     

    Stornierungen ab dem 21.04.25:

    • Weitergabe des Startplatzes an eine andere Person (zzgl. 10,00 Euro Bearbeitungsgebühr)

     

    Ab dem 09.05.25:

    • keine Stornierungsmöglichkeiten mehr, nur Ummeldung am Veranstaltungstag vor Ort

    Nach Ablauf der oben genannten Stornierungsfristen besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheits- oder Quarantänefall, sowie bei Unterbrechung, Abbruch und/ oder Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt kein Anspruch auf Rückerstattung des Organisationsbeitrages oder Ausstellung eines Gutscheines für eine folgende Veranstaltung.

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